Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 24.05.2013 - 19 L 529/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anordnungsgrund, Rauchverbot, Bußgeld, Shisha-Café, Wasserpfeife, Shiazo
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Anordnungsgrund, Rauchverbot, Bußgeld, Shisha-Café, Wasserpfeife, Shiazo
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz NRW durch das Angebot von Shiazo-Steinen und getrockneten Früchten zum Rauchen von Wasserpfeifen in einem Shisha-Café
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 24.05.2013 - 19 L 529/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2014 - 19 K 2289/13
Kein Tabak im Shisha-Café
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.05.2013 - 19 L 529/13
Der Antrag, der Antragsgegnerin bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren 19 K 2289/13 zu untersagen, das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen auf öffentliche Gaststätten/Cafés anzuwenden, wenn in diesen die Wasserpfeifen (Shishas) mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten benutzt werden, hilfsweise, wenn diese mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten in Verbindung mit elektrischen Heizquellen betrieben werden, hat keinen Erfolg.
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2014 - 19 K 2289/13
Kein Tabak im Shisha-Café
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens 19 L 529/13 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.